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Integration durch Qualifizierung

Gute Fachkräfte sind ein Gewinn für Deutschland: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein Meilenstein der Bundesregierung zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland. Das FEG ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Dadurch wurden sich gesetzliche Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten geändert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auf vielfältige Art und Weise in den Prozess involviert und hat damit auch hier als Kompetenzzentrum Migration eine wichtige Rolle eingenommen.

Im Rahmen dieses Gesetz stehen wir im Bereich Fachkräftenetzwerke als zweisprachige Ansprechpartner und stellen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit zur Verfügung. Wir begleiten niedrigschwellig und verweisen Fachkräfte mit Einwanderungsinteresse in Fragen von Anerkennung, Freizeitangeboten, Schulsystem und Arbeitsmarkt. Leisten Hilfsstellung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen auch aus Herkunftsland. Wir beraten bei der Arbeitsuche in Deutschland

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